Allgemeine Geschäftsbedingungen / Nutzungsvereinbarung der Feldgärten

1. Gegenstand des Unternehmens Feldgärten

Das Unternehmen "Feldgärten" bietet eine für den Gemüseanbau vorbereitete landwirtschaftliche Fläche an, die für den Mieter/Nutzer entsprechend der reservierten Anbaufläche parzelliert wird (Feldgarten). Nach verbindlicher Reservierung (Buchung und Zahlungseingang des Saisonbeitrages) werden die Nutzungsrechte zum Zweck der Selbstversorgung für eine Saison, einschließlich Pflege und Ernte an den Mieter/Nutzer übertragen. Der zur Verfügung gestellte Feldgarten wird vom Mieter/Nutzer selbstständig angesät, bepflanzt und bewirtschaftet. Das für den Anbau erforderliche Saat- und Pflanzgut inkl. eines Pflanzplans wird vom Anbieter bereitgestellt.

 

Als Unternehmensplattform dient das Onlineportal www.feldgaerten.de.

 

2. Leistungen

Leistungsbeschreibung:

Das Feldgärten-Team stellt Gemüsegartenparzellen in unterschiedlicher Größe zur Nutzung bereit. Dabei wird die Anbaufläche vor der Übergabe an den Mieter/Nutzer nach den Vorgaben des Ökologischen Landbaus vorbereitet. Die Saison bzw. der Nutzungszeitraum beginnt je nach Witterung im April und endet im November des jeweiligen Jahres. Genaue Termine zur Über- und Rückgabe des Feldgartens werden auf dem Onlineportal sowie per E-Mail mitgeteilt.

 

Die Rechte zur Bewirtschaftung, d.h. Pflegen und Ernten des Feldgartens, im vorgenannten Nutzungszeitraum, gehen zum Zeitpunkt des (ggs. ersten) gemeinsamen Pflanztermines und nach Zahlung des Saisonbeitrages auf den Mieter/Nutzer über.

 

Es werden einmalig die gemäß Pflanzplan kommunizierten Gemüsekulturen zur Aussaat und Pflanzung durch den Anbieter bereitgestellt. Der Pflanzplan kann vom Mieter/Nutzer nach seinen individuellen Wünschen und in Abstimmung mit dem Anbieter gestaltet werden.

 

Gemüse-Angebot:

Es werden etwa mindestens 20 verschiedene Gemüsekulturen, einschließlich Kräuter, zur Verfügung gestellt.

 

Folgende Gemüsearten werden, in Abhängigkeit der Feldgarten-Größe, zur Verfügung gestellt : Bohnen, diverse Kohlarten, Erbsen, Fenchel, Kartoffeln, Kohlrabi, Kräuter, Kürbis, Möhren, Gurken, Paprika, Porree, Radieschen, Rote Bete, Salate, Sellerie, Spinat, Zucchini, Zwiebeln u.a.

 

Unter Berücksichtgung von Fruchtfolgen und -wechseln können neue bzw. andere Gemüsekulturen angeboten werden.

 

Ausstattungen:

Für die Bewirtschaftung eine Feldgartens stehen dem Nutzer/Mieter folgende Materialien zur Verfügung:

  • Gartengeräte
  • Gießwasser
  • reifer Kompost
  • Langzeitdünger.

Zusätzliche Angebote:

  • Informationen, Hinweise und Tipps rund ums Gärtnern durch vereinbarte Beratungen vor Ort, über Aushänge und online unter www.feldgaerten.de bzw. per E-Mail.
  • Saatgut und Jungpflanzen aus ökologischer Erzeugung zum späteren Nachpflanzen und Nachsäen (nach dem Abernten) stehen bei ausreichender Nachfrage während der Saison regelmäßig gegen einen kleinen Unkostenbeitrag zur Verfügung.
3. Nutzungsbedingungen der Feldgärten:
  • Nach der Übergabe des Feldgartens ist der Mieter/Nutzer für die Pflege verantwortlich (Jäten, Hacken, Mulchen, Gießen und Ernten). Der Feldgarten ist durch regelmäßiges Hacken und Jäten von Unkraut sowie Schädlingen freizuhalten.
  • Der Einsatz von leichtlöslichem Mineraldünger und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln ist nach den Vorgaben des Ökologischen Landbaus nicht gestattet. Auch ist die Verwendung von nicht ökologisch zertifizierten Jungpflanzen und Saatgut nicht gestattet. Grundsätzlich ist das vom Anbieter zur Verfügung gestellte Saat- und Pflanzgut zu verwenden. Bei Saaten und Pflanzen des Mieters/Nutzers muss dieses aus ökologischer Erzeugung stammen. Ein Nachweis erfolgt ausschließlich über die Öko-Kontrollnummer auf dem Kaufbeleg und ist auf Nachfrage vorzulegen. Wir empfehlen im Falle eines Selbstkaufes immer die Rechnung und die Verpackung auzufheben. Bei Unklarheiten bitte unbedingt Rücksprache mit dem Feldgärten-Team halten.
  • Organisches Material wie Erntereste, Unkraut u. ä. können auf dem angelegten Kompostplatz entsorgt werden. Materialien, die ihren Ursprung außerhalb des Feldgärten-Geländes haben, dürfen nicht auf dem Kompost entsorgt werden. Abgesammelte Steine sind vom Kompost zu separieren und in die vorgesehenen Sammelstellen zu legen. Rest- und Verpackungsmüll ist vom Mieter/Nutzer zu begrenzen und im bereitgestellten Sammelbehälter zu entsorgen.
  • Auf Dauer angelegte bauliche Maßnahmen (z.B. Parzellenabgrenzungen) sind nicht zulässig.
  • Die Gartengeräte, die zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen, müssen im sauberen Zustand an den entsprechend vorgesehenen Platz zurückgebracht werden. Mutwillig beschädigte Geräte werden durch den Mieter/Nutzer ersetzt.
  • Am Ende des Nutzungszeitraumes ist der Feldgarten in einem ordnungsgemäßen und komplett abgeernteten Zustand zurückzugeben. Alle nicht organischen Materialien (Kunststoff, Metall, lackiertes Holz etc.) sowie alle schwer verrottenden Materialien (Holz, Steine etc.) die zur Gestaltung des Feldgartens vom Mieter/Nutzer eingebracht werden, müssen am Ende des Nutzungszeitraumes restlos entfernt werden.
  • Für Ernteausfälle und Missernten, die auf natürliche Bedingungen zurückzuführen sind oder durch Dritte verursacht wurden, kann keine Haftung übernommen werden. Daneben wird für selbst mitgebrachte Gegenstände sowie für Schäden an Gegenständen Dritter durch den Mieter/Nutzer keine Haftung übernommen.
  • Das Betreten des Geländes, die Bearbeitung des Feldgartens sowie die Nutzung der zur Verfügung gestellten Materialien erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird hierfür keine Haftung übernommen.

Hinweis: Mit der Überweisung des Saisonbeitrages werden die obengenannten Bedingungen anerkannt.

 

4. Widerrufsrecht

Der Mieter/Nutzer kann innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Für den Widerruf bedarf es keiner Begründung, der Widerruf hat lediglich als Widerrufserklärung in Textform an Feldgärten, Sebastian Hoffmann, per Mail an  info@feldgaerten.de oder per Post an Sebastian Hoffmann, Hans-Seehase-Ring 47, 18059 Rostock zu erfolgen.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Mieter/Nutzer die bereits empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten.

 

5. Außerordentliche Kündigung

Im Falle der nicht vereinbarungsgemäßen Nutzung seiner Fläche kann der Anbieter Feldgärten die Vereinbarung zur Flächennutzung nach schriftlicher Abmahnung mit sofortiger Wirkung kündigen. Bereits bezahlte Beträge werden nicht, auch nicht anteilig, zurückerstattet.

 

6. Haftung

Das Unternehmen Feldgärten wird von sämtlichen Haftungsansprüchen freigestellt, dies gilt insbesondere für Unfälle, Ernterisiken verursacht durch höhere Gewalt und / oder mitgebrachte Gegenstände. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen Feldgärten nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens Feldgärten. In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen Feldgärten nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

Das Unternehmen Feldgärten haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit, die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen sowie für die ununterbrochene Erreichbarkeit der Website.

 

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